Sie haben gebucht oder möchten Ihre Reise bei Ponant buchen?
Geht es um Sondergepäck, Sportgepäck oder um die Mitnahme Ihres Haustiers, sollten Sie Ponant telefonisch kontaktieren. Bei Rückfragen zu bestehenden Buchungen benötigen Sie Ihren
Reservierungscode, den Sie bei der Buchung erhalten haben.
Bei Fragen zu Übergepäck und die Kosten hierfür wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft. Bitte bedenken Sie: Ich habe keinen Zugriff auf Ihre Buchung und kann die Konditionen Ihres Tarifs
nicht einsehen. Kontaktmöglichkeiten zu Ponant finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bei Rückfragen an die Fluggesellschaft benötigen Sie Ihren Airlinecode. Erfragen Sie bitte, am besten telefonisch über Ponant Ihren Airlinecode, um sich dann mit der Airline in Verbindung zu setzen. Kontaktmöglichkeiten zu den Fluggesellschaften finden Sie unten auf dieser Seite unter Airline Kontakte.
Besorgen Sie sich einen neuen Koffer, der den aktuellen Gepäckrichtlinien entspricht - Reisekoffer oder Handgepäck Koffer günstig kaufen.
Flüge, die CDP (Compagnie du Ponant) bucht, erlauben 23 Kilogramm Freigepäck im Laderaum, aber nur 5 Kilogramm in der Kabine. Die genaue Grenze hängt von der Fluggesellschaft ab. Achten Sie auf diese Einschränkung, denn Fluggesellschaften berechnen zusätzliche Gebühren für Übergepäck. Manchmal nehmen sie zu schwere oder große Gepäckstücke gar nicht an. CDP und die Fluggesellschaft übernehmen keine Verantwortung, wenn ein Passagier wegen zu viel Gepäck nicht einchecken kann.
Auf internationalen Flügen dürfen Passagiere höchstens 23 Kilogramm Gepäck in den Laderaum geben. Reisende nehmen maximal 8 Kilogramm in die Kabine mit. Diese Regeln gelten nicht für Mitglieder von Treueprogrammen. Bei Inlandsflügen dürfen Passagiere zwischen 15 und 20 Kilogramm Gepäck im Laderaum mitnehmen.
Jeder Reisende muss sein Gepäck kennzeichnen. Schreiben Sie gut leserlich Ihren Namen, den Schiffsnamen, das Reiseziel und die Kabinennummer auf einen Kofferanhänger. Der Passagier ist für sein Gepäck und persönliche Gegenstände verantwortlich. Das gilt während der Zeit an Bord und auch beim Ein- oder Ausschiffen. Die Reederei zahlt nicht, wenn Gepäck gestohlen wird, verloren geht oder beschädigt wird und der Passagier es nicht ausreichend beaufsichtigt hat.
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